Der grösste Streitpunkt bei Scheidung oder Erbschaft ist oft nicht die Immobilie selbst, sondern die unterschiedliche Wahrnehmung ihres Wertes.
- Der von einer Bank ermittelte Wert (Beleihungswert) dient der Risikominimierung und ist systematisch niedriger als der am Markt erzielbare Verkaufspreis.
- Ein neutrales Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist die einzige Grundlage, die vor Gericht Bestand hat und emotionale Diskussionen versachlicht.
Empfehlung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Sachverständigen, um eine für alle Parteien nachvollziehbare und faire Bewertungsstrategie zu entwickeln, anstatt sich auf Schätzungen von Maklern oder Banken zu verlassen.
Eine Scheidung oder eine Erbschaft gehört zu den emotional aufwühlendsten Lebensphasen. Wenn eine Immobilie Teil des Vermögens ist, wird sie schnell vom gemeinsamen Zuhause zum Zentrum eines Konflikts. Die zentrale Frage lautet immer: Was ist das Haus wirklich wert? Oft kursieren verschiedene Zahlen – die Bank nennt einen Betrag, der Immobilienmakler einen ganz anderen, und jeder Miterbe oder Ex-Partner hat eine eigene, gefühlte Vorstellung vom Preis. Diese Diskrepanz ist der Nährboden für langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen.
Der übliche Ratschlag lautet, „einfach ein Gutachten“ erstellen zu lassen. Doch dieser Rat ist unvollständig. Er ignoriert, dass nicht jede Bewertung gleich ist und dass die Wahl des falschen Ansatzes den Streit sogar befeuern kann. Viele glauben, eine frisch gestrichene Fassade oder eine neue Küche müsse den Wert automatisch in die Höhe treiben, und sind enttäuscht, wenn dies im Gutachten keine Rolle spielt. Die entscheidende Frage, die selten gestellt wird, ist nicht nur „Was ist der Wert?“, sondern „Welche Bewertungsmethode führt zu einem Ergebnis, das von allen als fair und nachvollziehbar akzeptiert wird?“
Die wahre Lösung liegt nicht in einer starren Formel, sondern in einer strategischen Herangehensweise an die Wertermittlung. Es geht darum, die Perspektiven aller Beteiligten – von der finanzierenden Bank bis zum ausziehenden Partner – zu verstehen und eine Bewertung zu wählen, die zukünftige Streitigkeiten proaktiv entschärft. Ein professionelles Gutachten ist kein reiner Rechenakt, sondern ein Werkzeug zur Konfliktlösung. Es schafft eine unanfechtbare, sachliche Grundlage, die es allen Parteien ermöglicht, eine faire Einigung zu erzielen und das Kapitel sauber abzuschliessen.
Dieser Artikel führt Sie als zertifizierter Liegenschaftenschätzer durch die entscheidenden Aspekte der Wertermittlung in Konfliktsituationen. Wir klären, warum verschiedene Akteure zu unterschiedlichen Werten kommen und wie Sie Belastungen und Besonderheiten Ihrer Immobilie korrekt bewerten, um zu einem fairen und unstreitigen Ergebnis zu gelangen.
Inhaltsverzeichnis: Der Weg zum fairen Immobilienwert bei Erbschaft und Scheidung
- Warum bewertet die Bank Ihr Haus tiefer als der Makler es verkaufen will?
- Lohnt sich das Streichen der Fassade, um den Verkehrswert zu steigern?
- Wie stark mindert ein Wegrecht des Nachbarn den Wert Ihres Grundstücks?
- Wann treibt das Bieterverfahren den Preis über den amtlichen Verkehrswert?
- Wie berechnen Sie den Wertabzug, wenn die Grossmutter im Haus wohnen bleibt?
- Ertragswert vs. Substanzwert: Welcher Preis ist für einen externen Käufer realistisch?
- Wann ist der Liebhaberpreis für eine Altstadtwohnung gerechtfertigt?
- Wie übergeben Sie Ihr KMU an die nächste Generation, ohne das Lebenswerk zu gefährden?
Warum bewertet die Bank Ihr Haus tiefer als der Makler es verkaufen will?
Einer der häufigsten Konfliktpunkte bei der Immobilienbewertung ist die Diskrepanz zwischen der Einschätzung der Bank und der des Maklers. Der Grund liegt in einem fundamentalen Perspektivwechsel: Die beiden Akteure verfolgen völlig unterschiedliche Ziele. Ein Immobilienmakler möchte den bestmöglichen Verkaufspreis erzielen und schätzt daher den Marktwert – den Preis, den Käufer aktuell bereit sind zu zahlen. Die Bank hingegen sichert ein Darlehen ab und muss langfristig denken.
Die Bank ermittelt den sogenannten Beleihungswert. Dieser Wert ist bewusst konservativ angesetzt, da die Bank sicherstellen muss, dass der Kredit auch bei fallenden Immobilienpreisen oder einer Zwangsversteigerung noch gedeckt ist. Aus diesem Grund liegt der Beleihungswert laut aktuellen Bewertungsrichtlinien der Banken oft systematisch 10-20% niedriger als der tatsächliche Verkehrswert. Diese vorsichtige Kalkulation dient ausschliesslich dem Schutz der Bank vor Verlusten.
Für eine Partei, die im Rahmen einer Scheidung die andere auszahlen muss, kann dieser Unterschied dramatische Folgen haben. Benötigt sie einen Kredit, basiert dieser auf dem niedrigeren Beleihungswert, nicht auf dem höheren Marktwert. Dies führt oft zu einer erheblichen Finanzierungslücke, die durch zusätzliches Eigenkapital geschlossen werden muss.
Fallbeispiel: Die Finanzierungslücke bei der Partnerauszahlung
Ein Ehepaar in Scheidung besitzt ein Haus mit einem Marktwert von 500.000 Euro. Ein Partner möchte den anderen mit 250.000 Euro auszahlen und im Haus bleiben. Die Bank ermittelt jedoch einen Beleihungswert von nur 400.000 Euro. Bei einer üblichen Beleihungsgrenze von 80 % gewährt die Bank nur einen Kredit von 320.000 Euro. Obwohl das Haus 500.000 Euro wert ist, kann der verbleibende Partner nur auf diese niedrigere Kreditsumme zurückgreifen, was die Auszahlung des Ex-Partners erheblich erschwert oder unmöglich macht.
In einer Konfliktsituation ist es daher entscheidend, sich nicht auf die Schätzung der Bank oder des Maklers zu verlassen, sondern einen neutralen Verkehrswert nach § 194 BauGB als gemeinsame Verhandlungsbasis zu etablieren. Nur dieser Wert ist objektiv und vor Gericht anerkannt.
Lohnt sich das Streichen der Fassade, um den Verkehrswert zu steigern?
Viele Eigentümer investieren vor einem Verkauf oder einer Bewertung in optische Verschönerungen, in der Hoffnung, den Wert ihrer Immobilie zu steigern. Ein neuer Anstrich für die Fassade, frisch verlegte Böden oder ein moderner Fliesenspiegel in der Küche – diese Massnahmen verbessern zweifellos den ersten Eindruck und können die Verkaufsgeschwindigkeit positiv beeinflussen. Für die Ermittlung des offiziellen Verkehrswerts durch einen Sachverständigen sind sie jedoch meist irrelevant.
Ein zertifizierter Gutachter unterscheidet strikt zwischen kosmetischen Arbeiten und wertsteigernden, substanziellen Massnahmen. Wertsteigernd sind Investitionen, die die Restnutzungsdauer des Gebäudes verlängern oder seinen Gebrauchswert nachhaltig verbessern. Dazu gehören vor allem:
- Energetische Sanierungen (z. B. Dämmung der Fassade, Austausch der Heizungsanlage)
- Einbau neuer, mehrfach verglaster Fenster
- Erneuerung des Daches
- Modernisierung der elektrischen oder sanitären Anlagen
Diese Massnahmen reduzieren zukünftige Kosten für den neuen Eigentümer und erhöhen objektiv die Qualität und Lebensdauer der Bausubstanz.
Die frisch gestrichene Fassade fällt hingegen, ebenso wie neue Bodenbeläge oder eine wenige Jahre alte Einbauküche, in die Kategorie der dekorativen Arbeiten oder der ohnehin erwarteten Instandhaltung. Sie beheben zwar möglicherweise einen optischen Mangel, verlängern aber nicht die Lebensdauer des Gebäudes selbst. Ein Gutachter setzt für solche Aspekte in der Regel keinen höheren Wert an.

Wie die Gegenüberstellung zeigt, liegt der Fokus der professionellen Bewertung auf der strukturellen und energetischen Qualität des Gebäudes. In Konfliktsituationen ist dieses Wissen entscheidend: Es verhindert, dass eine Partei Ausgaben für rein kosmetische Renovierungen tätigt und dann erwartet, dass diese eins zu eins auf den Verkehrswert aufgeschlagen werden. Dies beugt Enttäuschungen und unnötigen Auseinandersetzungen vor.
Wie stark mindert ein Wegrecht des Nachbarn den Wert Ihres Grundstücks?
Nicht nur der Zustand des Hauses, sondern auch rechtliche Gegebenheiten können den Wert einer Immobilie erheblich beeinflussen. Zu den häufigsten wertmindernden Faktoren gehören im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, wie zum Beispiel ein Wegerecht für den Nachbarn. Ein solches Recht erlaubt es dem Nachbarn, einen Teil Ihres Grundstücks zu nutzen, um zu seinem eigenen Besitz zu gelangen. Dies schränkt Ihre alleinige Nutzungsmacht ein und stellt ein erhebliches Konfliktpotenzial dar.
Die Wertminderung durch ein Wegerecht ist nicht pauschal bezifferbar. Ihre Höhe hängt von mehreren Faktoren ab:
- Intensität der Nutzung: Wird der Weg täglich von mehreren Fahrzeugen befahren oder nur gelegentlich zu Fuss genutzt?
- Lage und Grösse der belasteten Fläche: Verläuft der Weg am äussersten Rand des Grundstücks oder direkt an der Terrasse vorbei?
- Beeinträchtigung der Privatsphäre: Führt das Wegerecht zu Lärm, Abgasen oder ständigen Blicken auf das Grundstück?
All diese Aspekte müssen von einem Sachverständigen analysiert werden. Laut Grundbuchanalyse und ImmoWertV können Wegerechte den Immobilienwert mindern, und diese Minderung muss objektiv berechnet werden, um bei einer Auszahlung oder Erbteilung fair berücksichtigt zu werden.
Um solche „versteckten“ Wertminderer aufzudecken, ist eine sorgfältige Prüfung des Grundbuchs unerlässlich. Ein Gutachter wird insbesondere die Abteilung II des Grundbuchs prüfen. Dort sind alle Grunddienstbarkeiten (wie Wege- oder Leitungsrechte), Reallasten und persönlichen Beschränkungen eingetragen. Diese Einträge sind für jeden potenziellen Käufer bindend und müssen daher bei der Wertermittlung preismindernd angesetzt werden. Ohne diese professionelle Analyse besteht die Gefahr, dass der Wert zu hoch angesetzt wird und eine Partei bei der Erb- oder Scheidungsauseinandersetzung benachteiligt wird.
Wann treibt das Bieterverfahren den Preis über den amtlichen Verkehrswert?
In Erbengemeinschaften oder bei Scheidungen stellt sich oft die Frage, wie der fairste Verkaufspreis erzielt werden kann. Während der Verkehrswert eine objektive Grundlage darstellt, kann der tatsächlich am Markt erzielbare Preis – insbesondere in nachgefragten Lagen – deutlich darüber liegen. Hier kommt das Bieterverfahren als strategisches Instrument ins Spiel. Anders als eine Auktion, bei der das Höchstgebot bindend ist, gibt das Bieterverfahren dem Verkäufer die volle Kontrolle. Die abgegebenen Angebote sind nicht bindend; der Verkäufer kann frei entscheiden, ob und an wen er verkauft.
Das Bieterverfahren eignet sich hervorragend, um in einem transparenten Prozess den wahren Marktwert zu ermitteln, der durch die aktuelle Nachfrage bestimmt wird. Im Idealfall liegen die Gebote über dem zuvor ermittelten Verkehrswert. Dies ist besonders in angespannten Märkten wahrscheinlich, wo viele Interessenten um wenige Objekte konkurrieren. Für eine Erbengemeinschaft oder ein Scheidungspaar bietet dieser Prozess den Vorteil, dass der erzielte Preis als maximal fair wahrgenommen wird, da er direkt aus dem Wettbewerb der Käufer resultiert. Dies minimiert das Konfliktpotenzial, da niemand den Vorwurf erheben kann, das Haus sei „unter Wert“ verkauft worden.
Die Alternative in einer Pattsituation ist oft die Teilungsversteigerung, eine Form der Zwangsversteigerung. Diese sollte jedoch möglichst vermieden werden, da hier oft Preise unter dem Verkehrswert erzielt werden und die Parteien die Kontrolle über den Prozess verlieren.
Die folgende Tabelle verdeutlicht die strategischen Unterschiede zwischen den beiden Verfahren, basierend auf einer vergleichenden Analyse gängiger Verkaufsprozesse.
| Kriterium | Bieterverfahren | Teilungsversteigerung |
|---|---|---|
| Preiserwartung | Oft über Verkehrswert | Meist unter Verkehrswert |
| Kontrolle | Verkäufer entscheidet | Gericht führt durch |
| Transparenz | Markt bestimmt fairen Preis | Zwangscharakter |
| Bindung | Angebote nicht bindend | Höchstgebot verpflichtet |
Die Wahl des richtigen Verkaufsverfahrens ist eine wichtige Bewertungsstrategie. Das Bieterverfahren kann, professionell begleitet, nicht nur den Erlös maximieren, sondern auch zur Befriedung zwischen den zerstrittenen Parteien beitragen.
Wie berechnen Sie den Wertabzug, wenn die Grossmutter im Haus wohnen bleibt?
Ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Niessbrauchrecht für ein Familienmitglied ist ein klassischer Fall, der die Immobilienbewertung bei Erbschaften oder Schenkungen verkompliziert. Wenn beispielsweise die Grossmutter das Recht hat, bis zu ihrem Tod mietfrei im Haus zu wohnen, kann die Immobilie vom neuen Eigentümer nicht selbst genutzt oder frei vermietet werden. Dieses Recht ist in der Regel in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und stellt eine erhebliche Wertminderung dar, die exakt berechnet werden muss.
Die Berechnung dieses Wertabzugs ist keine Schätzung, sondern folgt einer klaren finanzmathematischen Formel. Ein Sachverständiger geht dabei schrittweise vor:
- Ermittlung der fiktiven Jahreskaltmiete: Anhand des lokalen Mietspiegels wird die Miete bestimmt, die für die Immobilie auf dem freien Markt erzielt werden könnte.
- Bestimmung des Kapitalisierungsfaktors: Dieser Faktor hängt von der statistischen Lebenserwartung der berechtigten Person ab. Er wird aus den amtlichen Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes (destatis) nach Alter und Geschlecht abgelesen.
- Berechnung des Wertabzugs: Der Wertabzug ergibt sich aus der Multiplikation der Jahreskaltmiete mit dem Kapitalisierungsfaktor (Wertabzug = Jahreskaltmiete × Kapitalisierungsfaktor).
Es ist zudem wichtig, zwischen Wohnrecht und Niessbrauch zu unterscheiden. Während das Wohnrecht nur die Eigennutzung erlaubt, berechtigt der Niessbrauch die Person auch zur Vermietung und Einbehaltung der Mieteinnahmen. Da der Niessbrauch umfassender ist, führt er zu einem noch höheren Wertabzug.

Diese präzise Berechnung ist unerlässlich, um nachvollziehbare Fairness zu schaffen. In einer Erbengemeinschaft, in der ein Kind das Haus übernimmt, während das andere ausbezahlt wird, sorgt die korrekte Bezifferung des Wertabzugs dafür, dass die Belastung durch das Wohnrecht fair verteilt wird und kein Streit über den „richtigen“ Wert entsteht.
Ihr Plan zur Auditierung von Belastungen und Rechten
- Kontaktaufnahme mit dem Grundbuchamt: Fordern Sie einen aktuellen Grundbuchauszug an, um alle eingetragenen Rechte und Lasten zu identifizieren.
- Sammlung der Unterlagen: Inventarisieren Sie alle relevanten Dokumente wie Notarverträge, Teilungserklärungen oder Erbscheine.
- Abgleich mit der Realität: Prüfen Sie, ob mündliche Absprachen (z.B. ein nicht eingetragenes Wegerecht) existieren, die das Konfliktpotenzial erhöhen könnten.
- Bewertung der Beeinträchtigung: Analysieren Sie für jedes Recht (z.B. Wohnrecht, Leitungsrecht) den Grad der Beeinträchtigung der Nutzung und des wirtschaftlichen Werts.
- Priorisierung für das Gutachten: Erstellen Sie eine Liste aller identifizierten Belastungen als Grundlage für die Beauftragung des Sachverständigen zur exakten Wertminderung.
Ertragswert vs. Substanzwert: Welcher Preis ist für einen externen Käufer realistisch?
Um den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln, sieht die deutsche Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) drei genormte Verfahren vor. Die strategische Wahl des richtigen Verfahrens ist entscheidend, um einen realistischen und für alle Parteien nachvollziehbaren Preis zu finden. Die drei Verfahren fokussieren sich auf unterschiedliche Aspekte des Werts.
Das Vergleichswertverfahren ist das direkteste und marktnächste Verfahren. Hierbei wird der Wert aus den tatsächlich realisierten Kaufpreisen von kürzlich verkauften, vergleichbaren Immobilien in der Nachbarschaft abgeleitet. Dieses Verfahren eignet sich am besten für selbstgenutzte Standardimmobilien wie Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen in Gebieten mit einem aktiven Immobilienmarkt. Wie die Experten der Glaser Immobilienberatung in ihrer Analyse der Verkehrswertermittlung betonen:
In der Praxis gilt das Vergleichswertverfahren als ‚Königsweg‘, weil es direkt am realen Marktgeschehen ansetzt. Anders als bei Modellrechnungen wird hier direkt mit tatsächlichen Kaufpreisen gearbeitet.
– Glaser Immobilienberatung, Analyse der Verkehrswertermittlung
Das Ertragswertverfahren wird primär für vermietete Objekte wie Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien angewendet. Es stellt nicht den Substanzwert, sondern die zukünftig erzielbare Rendite in den Mittelpunkt. Der Wert leitet sich aus den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen ab, abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Das Sachwertverfahren kommt oft dann zum Einsatz, wenn keine Vergleichs- oder Ertragswerte vorliegen, z.B. bei sehr speziellen oder selbstgenutzten Immobilien in ländlichen Lagen. Es ermittelt die reinen Herstellungskosten des Gebäudes, reduziert um eine Alterswertminderung, und addiert den Bodenwert.
Die folgende Übersicht fasst die Anwendungsbereiche der drei normierten Bewertungsverfahren zusammen.
| Verfahren | Anwendungsbereich | Bewertungsfokus |
|---|---|---|
| Vergleichswertverfahren | Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser | Realisierte Kaufpreise vergleichbarer Objekte |
| Ertragswertverfahren | Miet- oder Gewerbeimmobilien | Nachhaltig erzielbare Miete minus Kosten |
| Sachwertverfahren | Wenn Vergleichs-/Ertragswerte fehlen | Bodenwert + Herstellungskosten – Alterswertminderung |
Für einen externen Käufer einer selbstgenutzten Immobilie ist der Vergleichswert am realistischsten, da er widerspiegelt, was andere Käufer für ähnliche Objekte bezahlt haben. In einer Konfliktsituation ist die Wahl dieses Verfahrens – sofern möglich – oft der beste Weg, um einen unstreitigen und marktgerechten Wert zu begründen.
Wann ist der Liebhaberpreis für eine Altstadtwohnung gerechtfertigt?
Gelegentlich wird bei Immobilienverkäufen ein Preis erzielt, der deutlich über dem durch objektive Verfahren ermittelten Verkehrswert liegt. Man spricht dann von einem „Liebhaberpreis“ oder „Affektionspreis“. Dieser kommt zustande, wenn ein Käufer bereit ist, für subjektive, emotionale oder sehr persönliche Merkmale einen Aufschlag zu zahlen, den der allgemeine Markt nicht honorieren würde. In einer Erb- oder Scheidungsauseinandersetzung kann der Verweis auf einen potenziellen Liebhaberpreis schnell zu Streit führen, da er schwer greifbar ist.
Ein Liebhaberpreis ist nur dann als Argument in einer Bewertung haltbar, wenn er sich auf objektiv nachweisbare und absolut einzigartige Merkmale stützt. Eine blosse „schöne Aussicht“ oder ein „besonderer Charme“ reichen nicht aus. Ein zertifizierter Sachverständiger wird einen Aufschlag auf den Verkehrswert nur dann in Erwägung ziehen, wenn Kriterien erfüllt sind, die die Immobilie tatsächlich aus der Masse herausheben und für einen kleinen, speziellen Käuferkreis ausserordentlich wertvoll machen.
Zu diesen objektivierbaren Kriterien für einen Preis über Marktniveau gehören beispielsweise:
- Strenger Denkmalschutz: Wenn die Immobilie unter strengem Denkmalschutz steht und besondere steuerliche Vorteile (z.B. Denkmal-AfA) bietet, kann dies einen höheren Preis rechtfertigen.
- Absolut einzigartige Lage: Eine unverbaubare Aussicht auf ein berühmtes Wahrzeichen oder eine alleinstehende Wasserlage sind Beispiele für Lagen, die nicht reproduzierbar sind.
- Berühmte Architektur: Wurde das Haus von einem namhaften Architekten entworfen, kann dies einen Sammlerwert begründen.
- Historische Bedeutung: Hat in dem Haus eine historisch bedeutsame Persönlichkeit gelebt oder ein wichtiges Ereignis stattgefunden, kann dies für einen bestimmten Käuferkreis einen Mehrwert darstellen.
Für die Parteien in einem Konflikt ist es wichtig, realistisch zu bleiben. Der Wunsch, einen Liebhaberpreis zu erzielen, ist verständlich, aber er darf nicht als Grundlage für die Auszahlung eines Partners oder Miterben dienen, es sei denn, die Einzigartigkeit ist zweifelsfrei belegbar und ein entsprechender Käufer ist bereits gefunden. Ansonsten muss die Bewertung auf dem wahrscheinlichen, am breiten Markt erzielbaren Verkehrswert basieren, um nachvollziehbare Fairness zu gewährleisten.
Das Wichtigste in Kürze
- Wert ist relativ: Der Wert einer Immobilie hängt von der Perspektive ab. Der Beleihungswert der Bank ist immer niedriger als der Marktwert des Maklers.
- Substanz vor Optik: Nur strukturelle und energetische Modernisierungen steigern den Verkehrswert nachhaltig, nicht kosmetische Renovierungen.
- Bewertung als Strategie: Die Wahl des richtigen Bewertungsverfahrens (z. B. Vergleichswertverfahren) ist eine aktive Strategie, um Konflikte zu vermeiden und Fairness zu schaffen.
Wie übergeben Sie Ihr KMU an die nächste Generation, ohne das Lebenswerk zu gefährden?
Die Prinzipien der fairen Wertermittlung sind nicht nur bei reinen Wohnimmobilien entscheidend, sondern auch bei komplexen Vermögensübergaben wie der Unternehmensnachfolge. Oft ist eine Betriebsimmobilie ein wesentlicher Bestandteil des Unternehmensvermögens (KMU). Bei der Übergabe an die nächste Generation, insbesondere wenn ein Kind das Unternehmen übernimmt und andere Geschwister abgefunden werden müssen, ist eine exakte und faire Bewertung des gesamten Vermögens – betrieblich und privat – der Schlüssel zur Vermeidung von Familienkonflikten.
Ein zentraler Punkt ist die steuerliche Behandlung von Betriebsvermögen. Um stille Reserven aufzudecken oder Vermögensteile vom Betriebs- ins Privatvermögen zu überführen, ist ein Verkehrswertgutachten nach Handelsgesetzbuch (HGB) und Steuerrecht oft zwingend erforderlich. Dieses Gutachten dient dem Finanzamt als Grundlage für die Besteuerung und sorgt für rechtliche Sicherheit. Ohne eine solche professionelle Bewertung drohen nicht nur steuerliche Nachforderungen, sondern auch der Vorwurf der ungerechten Verteilung innerhalb der Familie.
Eine kluge Bewertungsstrategie kann hier das Lebenswerk sichern und den Familienfrieden wahren. Ein typisches Szenario bei der Unternehmensnachfolge ist die Aufteilung des Vermögens: Ein Kind übernimmt das operative Geschäft des KMU, möglicherweise mit steuerlichen Begünstigungen nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Das andere Kind erhält als Ausgleich die private, lastenfreie Familienimmobilie. Damit diese Aufteilung fair ist, muss der Wert beider Vermögensteile – des Unternehmens und der Privatimmobilie – durch neutrale, professionelle Gutachten objektiv ermittelt werden. So wird sichergestellt, dass kein Kind benachteiligt wird und die Übergabe auf einem soliden, unanfechtbaren Fundament steht.
Die faire Bewertung ist somit mehr als eine formale Notwendigkeit; sie ist ein aktives Instrument der Nachfolgeplanung. Sie ermöglicht eine transparente und gerechte Verteilung, die das Vertrauen innerhalb der Familie stärkt und die Fortführung des Unternehmens nicht durch interne Streitigkeiten gefährdet.
Um eine faire und für alle Parteien tragfähige Lösung zu finden, ist der erste Schritt die Beauftragung eines unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen. Nur ein neutrales Gutachten schafft eine solide Basis, die vor Gericht Bestand hat und den Weg für eine friedliche Einigung ebnet.